Daniel-Straub-Realschule

Eltern ABC

Informationen für Eltern


[Eltern ABC als PDF]

Änderungen in den persönlichen Verhältnissen:

Wenn sich bei Ihnen die Adresse, Telefonnummer oder die Zuständigkeit für die Kinder ändern, teilen Sie dies bitte dem Sekretariat mit. Bitte schauen Sie auch, dass wir immer eine Telefonnummer haben, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.
Zu Beginn des Schuljahres bekommt Ihr Kind eine Übersicht, welche Daten an der Schule hinterlegt sind. Bitte überprüfen Sie diese Daten, ändern Sie ggf. ab und geben das Formblatt der Schule zurück.


Arbeitsgemeinschaften:

In der Regel bieten wir folgende AGs an: Big Band, Schulband, Theater, Schulsanitäter, Schüler für Schüler, Sport-AG.


Außerunterrichtliche Veranstaltungen:

Exkursionen, Besichtigungen, Schulausflüge, Schullandheim, Praktika, Besuche im BIZ, Wintersporttag u.a. gehören wesentlich zum Schulleben. Bitte ermöglichen Sie Ihren Kindern die Teilnahme an solchen Veranstaltungen. Bei Schülern, die an diesen Veranstaltungen nicht teilnehmen, besteht Schulpflicht (in einer anderen Klasse).


Beratungslehrerin:

In allen Fällen, in denen sich Schulschwierigkeiten abzeichnen, kann unsere Beratungslehrerin Fr. Schenk ihre Hilfe anbieten. Sie kann auch in allen Fällen helfen, in denen es um Fragen der Schullaufbahn geht. Alle Beratungen sind selbstverständlich vertraulich. Sie erreichen Fr. Schenk über das Sekretariat. [...]


Beurlaubungen:

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag (mind. 1 Woche vorher!) möglich. Es kommt immer wieder vor, dass Eltern ihre Kinder selbst beurlauben und dies der Schule dann kurz zuvor mitteilen. Ein solches Vorgehen ist nicht zulässig und verstößt eindeutig gegen Rechtsvorschriften. Bei Beurlaubungen um Ferien herum werden besonders strenge Maßstäbe angesetzt. Für eine einzelne Stunde (z.B. für einen Arztbesuch) oder bis zu zwei aufeinanderfolgende Tage beurlaubt der jeweilige Klassenlehrer. Längere Beurlaubungen müssen von der Schulleitung jeweils im Voraus genehmigt werden.


Bücher:

Die Schüler erhalten die Schulbücher im Rahmen der Lernmittelfreiheit. Alle Bücher müssen laut Erlass mindestens 5 Jahre gebrauchsfähig bleiben. Deshalb müssen die Bücher zu Beginn des Schuljahres eingebunden werden. Eventuell muss der Einband ersetzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Folie nicht in den Büchern festgeklebt werden darf, da sonst die Innenseite der Bücher, auf denen oft Karten oder Graphiken dargestellt sind, beschädigt werden.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Bücher ordnungsgemäß eingebunden sind.
Verloren gegangene Bücher oder mutwillig beschädigte Bücher müssen rsetzt werden.
Über das Zuschusssystem können die Bücher auch selbst angeschafft werden.


Busfahren / Zugfahren:

Viele unserer Schüler kommen mit Bussen oder der Bahn zur Schule. Unter dem Reiter „Schule“ finden Sie die Schulwege zur DSR und die Radwege zur DSR. Auf den folgenden Internetseiten finden Sie die Busfahrpläne und Zugfahrpläne: www.filsland.de und www.ding.eu bzw. www.vvs.de.


Datenschutz:

Die Schule gibt grundsätzlich erforderliche Daten nur an autorisierte staatliche Stellen. Mit Ihrer Einverständniserklärung können Bilder veröffentlicht werden (Homepage, Regionale Zeitung), wenn Ihre Tochter / Ihr Sohn bei schulischen Veranstaltungen fotografiert wird.
Schüler gehen mit eigenen und fremden Daten oft sehr sorglos um. Dabei werden auch immer wieder die Grenzen hin zu Straftatbeständen (Beleidigungen im Internet, Cyber-Mobbing) überschritten. In der Schule müssen wir – wie Sie zu Hause – die Gefahren, die damit verbunden sind, und die Konsequenzen, die dies für Schülerinnen und Schüler haben kann, immer wieder thematisieren.


Elternbeirat:

Der Elternbeirat ist die gewählte Vertretung der Elternschaft in der Schule. Die Klassenelternvertreter sind die Vorsitzenden in der jeweiligen Klassenpflegschaft. Der Elternbeirat der Schule tagt zweimal im Jahr und die Vorsitzenden treffen sich regelmäßig zum Austausch mit der Schulleitung.


Entschuldigungen:

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen. Ein Entschuldigungsformular steht Ihnen zum Download auf der Homepage zur Verfügung. Die Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und die E-Mail-Adresse der Schule finden Sie ebenfalls auf der Homepage.
Es kommt immer wieder vor, dass Entschuldigungen der Schule zu spät schriftlich mitgeteilt und Anträge auf Beurlaubungen nicht rechtzeitig gestellt werden. Deswegen sind die Klassenlehrer angewiesen, einen Schüler als unentschuldigt im Tagebuch einzutragen, wenn die schriftliche Entschuldigung nicht fristgerecht abgegeben wurde. [...]


Fahrräder:

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind mit einem verkehrssicheren Fahrrad (Beleuchtung!) zur Schule fährt. Die Fahrräder sind in den dafür ausgewiesenen Bereichen abzustellen.


Förderverein der Daniel-Straub-Realschule:

Der Förderverein der DSR unterstützt die Schule finanziell bei vielen Aktivitäten. Gegründet wurde der Förderverein mit der Einführung der Bläserklasse. Er beteiligt sich aber bei vielen anderen Aktionen auch, z.B. bei der Bestuhlung der Aula, Finanzierung der thematischen Elternabende, Verschönern von Räumlichkeiten, bei der Anschaffung des Wasserspenders, bei der Unterstützung bei Schullandheimaufenthalten in Einzelfällen und nicht zuletzt unserem Schulplaner. Bitte werden Sie Mitglied im Förderverein. [...]


Fundsachen:

Verloren gegangene Kleidungsstücke werden im Eingangsbereich der Schule im Bereich des Hausmeisterbüros abgelegt. Unser Hausmeister ist Herr Künzler.


Geld:

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind möglichste keine größeren Geldbeträge mit sich führt. Auf jeden Fall sollte der Geldbeutel nicht unbeaufsichtigt und auch nicht offen im Klassenzimmer liegen, sondern der Schüler sollte ihn immer bei sich tragen.


Gesundheitsvorsorge:

Bitte teilen Sie dem Klassenlehrer und der Schulleitung unbedingt mit, wenn Ihr Kind unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leidet. Wir werden diese Angaben selbstverständlich vertraulich behandeln. Für bestimmte Infektionskrankheiten gibt es eine Meldepflicht. Sie erhalten darüber Auskunft bei Ihrem behandelnden Arzt.
Der Nachweis über die Masernschutzimpfung muss bei der Anmeldung an der Schule vorgelegt werden.


Handyverbot:

Unterhaltungselektronik und Mobiltelefone dürfen nur im ausgeschalteten Zustand mitgeführt werden. Klingelt ein Handy im Unterricht oder benutzt ein Schüler sein Handy auf dem Schulgelände (z.B. in der Pause), wird das Handy abgenommen und im Lehrerzimmer aufbewahrt. Es muss von einem Erziehungsberechtigen abgeholt werden und wird gegen Unterschrift übergeben. [...]


Homepage:

Unsere Homepage heißt www.dsr-geislingen.de


Klassenarbeiten:

Versäumt ein Schüler durch Krankheit einen Klassenarbeitstermin, ist es seine Pflicht, sich beim Lehrer / der Lehrerin zu melden, um Regelungen zum eventuellen Nachschreiben der Klassenarbeit zu besprechen.


Kleidung:

Bei Experimenten im naturwissenschaftlichen Unterricht (Biologie, Chemie, Physik), im Technikunterricht (einschließlich BNT-Technik), in AES sowie im Sportunterricht dürfen von getragenen Kleidungsstücken keinerlei Gefahren (z.B. Strangulationsgefahr) ausgehen. Kleidungsstücke, die aus religiösen Gründen getragen werden, dürfen die Sicherheit nicht beeinträchtigen. Es ist geeignete, eng anliegende Kleidung zu tragen. (Quelle: DGUV)


Kopfläuse:

Kopfläuse kommen bei Kindern immer wieder einmal vor. Alle Schüler in der betroffenen Klasse erhalten dann ein Merkblatt, wie zu verfahren ist und wann Ihr Kind wieder in die Schule darf.


Krankheit / Schulunfälle:

Bei plötzlich auftretenden Krankheiten oder bei Schulunfällen werden Sie von uns telefonisch benachrichtigt. Wir werden uns auf jeden Fall bemühen, schnell sachgemäß Hilfe zu leisten und weitere Schritte in die Wege zu leiten. Eine wichtige Unterstützung bietet dabei unser Schulsanitätsdienst. Bei Schulunfällen oder bei Unfällen, bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen (Lerngang, Ausflug, Schullandheim, Abschlussfahrt, Praktika) ist eine Unfallmeldung auszufüllen. Das Formular erhalten Sie auf dem Sekretariat bei Frau Kring oder Frau Fahland.


NEUES aus der DSR:

Zwei Mal pro Schuljahr erhalten Sie von uns einen Newsletter. Auf der Homepage ist er ebenfalls zu finden. [...]


Noten:

Die Notenbildungsverordnung und die Versetzungsordnung der Realschule geben die rechtlichen Bedingungen für Noten vor. Die Fachlehrer geben zu Beginn des Schuljahres die Einzelheiten in jedem Fach bekannt. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte zuerst an den Fachlehrer. Die Versetzungsordnung der Realschule finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums: www.km-bw.de


Preise und Belobigungen:

Die derzeitige Regelung sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler bis zu einem Notendurchschnitt von 2,0 einen Preis verbunden mit einem Büchergutschein erhalten. Belobigungen gibt es mit einem Durchschnitt von 2,1 bis 2,4. Hauptfächer werden bei der Berechnung des Notendurchschnittes doppelt gewichtet. Sonderpreise gibt es in Klasse 10. Voraussetzung für einen Preis ist zudem, dass in „Verhalten“ und „Mitarbeit“ mindestens die Note „gut“ erreicht wurde.


Rauchverbot:

Die Schule ist öffentliches Gebäude. Deshalb gilt für alle Personen Rauchverbot im gesamten Gebäude und für Schüler auch auf dem gesamten Gelände, sowie auf dem Weg zur Schule (Nichtraucherschutzgesetz: Rauchen in der Öffentlichkeit ist erst ab 18 Jahre erlaubt).


Schulplaner:

Wir haben im Schuljahr 2016/2017 den „Schulplaner“ verbindlich für die Klassen 5 bis 7 eingeführt. Durch die Unterstützung des Fördervereins ist der Schulplaner (Hausaufgaben- und Regelheft) für einen sehr günstigen Betrag zu erwerben. Er unterstützt wesentlich unser Regelkonzept in der Orientierungsstufe. [...]


Sekretariat:

Die Öffnungszeiten des Sekretariats entnehmen Sie bitte der Homepage. [...]


Sicherer Schulweg:

Unter dem Reiter „Schule“ finden Sie auf der Homepage die offiziellen Schulwege. Bitte besprechen Sie diese mit Ihrem Kind.


Sportunterricht/Schwimmunterricht:

Im Sport- bzw. Schwimmunterricht ist grundsätzlich angemessene Sportkleidung zu tragen, Schmuck und Uhren müssen abgelegt werden. Langes Haar ist zu binden und Piercings sind abzukleben.
Glasflaschen, Kaugummis und Bonbons sind in Turn- und Schwimmhalle verboten.
Dürfen bestimmte Übungen nicht durchgeführt werden, so ist dies durch eine Entschuldigung bzw. bei anhaltenden Beschwerden durch eine genau datierte ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Wer an Tagen der Leistungsbeurteilung/-messung unentschuldigt fehlt, erhält im Teilbereich die Note ungenügend.
Über gesundheitliche Beeinträchtigungen, die eine Teilnahme an bestimmten sportlichen Betätigungen ausschließen, sind die SportlehrerInnen umgehend zu informieren.


Sprechzeiten der Lehrer:

Bitte wenden Sie sich an die jeweiligen Fachlehrer, um einen Termin zu vereinbaren.


Unfälle:

siehe Krankheit.


Versicherung:

Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 gibt es keine Schülerversicherung mehr, die man an der Schule abschließen kann. Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler über die Unfallkasse Baden-Württemberg bei Unfällen - z.B. im Sportunterricht - versichert. Bei Sachschäden, die eventuell während eines Praktikums in einem Betrieb verursacht werden, greift i.d.R. die private Haftpflichtversicherung der Eltern. Für diesen Fall hat aber auch die DSR eine Versicherung abgeschlossen. Diese Versicherung gilt aber nur für Praktika während der Schulzeit.


Waffen:

Alle Gegenstände, die unter das Waffengesetz fallen, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Dies gilt auch für Laser-Pointer.


Weihnachtsbasar:

Alle 2 Jahre findet an der DSR ein Weihnachtsbasar statt. An einem Freitagnachmittag bauen die einzelnen Klassen (i.d.R. Klassen 5 bis 8) Stände auf und bieten Selbstgebasteltes oder Kulinarisches an.
Der Weihnachtsbasar ist eine gemeinnützige Aktion und dient in erster Linie NICHT dem Verdienen von Geld für das Schullandheim oder die Abschlussfahrt.
Das Geld wird wie folgt aufgeteilt:


Zeugnisse:

Im Gegensatz zur Halbjahresinformation sind die Zeugnisse immer eine Zusammenfassung der Jahresleistung, wobei viele Einzelleistungen zusammenfließen. Informieren Sie sich frühzeitig über den Leistungsstand Ihres Kindes bei den Fachlehrern (z.B. Notenübersicht im Schulplaner).