Unterhaltungselektronik und Mobiltelefone dürfen nur im ausgeschalteten Zustand mitgeführt
werden. Zuwiderhandlungen führen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.
Klingelt ein Handy im Unterricht oder benutzt ein Schüler sein Handy auf dem Schulgelände
(z.B. in der Pause), wird das Handy abgenommen und im Lehrerzimmer aufbewahrt.Es muss von
einem Erziehungsberechtigen abgeholt werden und wird gegen Unterschrift übergeben.