Unterhaltungselektronik und Mobiltelefone dürfen nur im ausgeschalteten Zustand und in der Schultasche
mitgeführt werden. Zuwiderhandlungen führen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.
Klingelt ein Handy im Unterricht oder benutzt ein Schüler sein Handy auf dem Schulgelände
(z.B. in der Pause), wird das Handy abgenommen und im Lehrerzimmer aufbewahrt. Der Schüler bekommt
es am Ende des Unterrichtstages wieder. Es erfolgt eine Bemerkung im Tagebuch. Bei mehrfachen Verstößen
muss es von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden und es erfolgt ein Verhaltenseintrag im
Tagebuch.