Daniel-Straub-Realschule

Entschuldigung

Entschuldigungspflicht

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.

Beurlaubungsmodalitäten

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag (mind. 1 Woche vorher!) möglich. Es kommt immer wieder vor, dass Eltern ihre Kinder selbst beurlauben und dies der Schule dann kurz zuvor mitteilen. Ein solches Vorgehen ist nicht zulässig und verstößt eindeutig gegen Rechtsvorschriften. Bei Beurlaubungen um Ferien herum werden besonders strenge Maßstäbe angesetzt.

Flyer
Entschuldigungsformular (PDF)